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Damit Sie bestens vorbereitet sind und sich bei uns rundum wohlfühlen, haben wir hier die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Anliegen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt – wir helfen Ihnen persönlich weiter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich ein Rezept vom Arzt, um behandelt zu werden?
In den meisten Fällen, ja. Für gesetzlich Versicherte ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Privatpatient:innen können sich oft direkt behandeln lassen. Sprechen Sie im Zweifel mit uns – wir beraten Sie gern.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir bemühen uns um zeitnahe Termine, besonders bei akuten Beschwerden. Rufen Sie uns an – oft ist ein erster Termin innerhalb weniger Tage möglich.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihr Rezept (sofern vorhanden), ein kleines Handtuch und bequeme Kleidung mit, in der Sie sich gut bewegen können.
Kann ich einen Termin auch online vereinbaren?
Derzeit nehmen wir Terminwünsche telefonisch oder per E-Mail entgegen. Ein Online-Buchungstool ist in Planung. Schreiben oder rufen Sie uns gerne an!
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir den Termin neu vergeben und Ihnen eventuell einen Ersatztermin anbieten. Kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine müssen wir ggf. privat in Rechnung stellen.
Bieten Sie auch Hausbesuche an?
Ja – wir bieten nach Absprache auch Hausbesuche für Patient:innen mit eingeschränkter Mobilität an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?
Je nach Verordnung dauert eine Sitzung in der Regel 20 bis 30 Minuten. Bei bestimmten Behandlungen auch länger.
Kann ich mein Kind bei Ihnen behandeln lassen?
Ja – wir behandeln auch Kinder und Jugendliche, z. B. nach Sportverletzungen oder bei Haltungsschäden. Bitte geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.
Welche Leistungen übernehmen die Krankenkassen?
Gesetzliche Kassen übernehmen alle physiotherapeutischen Leistungen, die ärztlich verordnet und im Heilmittelkatalog gelistet sind. Zusatzleistungen (z. B. Massagen ohne Verordnung) sind als Selbstzahlerleistung möglich.